Schulordnung
Jedes Schulhaus und jeder Kindergarten hat seine individuelle und standortabhängige Schul- und Hausordnung. Über diese werden Sie durch die Elterninformationsmappe genauer informiert. Diese erhalten Sie bei Eintritt in die Gemeindeschulen Vaduz und sie bleibt bei Ihnen für die gesamte Kindergarten- und Primarschulzeit.
Dennoch gibt es ein paar allgemeine Regeln, auf die wir Sie aufmerksam machen möchten:
Öffnungszeiten Schulhaus
An den Gemeindeschulen Vaduz gibt es erweiterte Eingangszeiten:
• In den 1. Klassen der Primarschulen von 7.45 Uhr bis 8.15 Uhr.
• Ab der 2. Klasse Primarschule von 7.45 Uhr bis 8.00 Uhr.
Adressänderung
Wenn sich Ihre Adresse, Telefonnummer oder E-Mail ändert, bitten wir Sie, dies der Klassenlehrperson mitzuteilen.
Schulkommunikation „Klapp“
Allen Liechtensteiner Schulen steht künftig ein einheitliches Kommunikationstool für die Kommunikation zwischen Erziehungsberechtigten und der Schule zur Verfügung.
Die Gemeindeschulen Vaduz nutzen das in der Schweiz verbreitete und auf Liechtenstein angepassten Tools „Klapp-Schulkommunikation“.
Elternabend
Jede Klassenlehrperson führt in der Regel einmal pro Jahr einen Elternabend durch. An diesem Abend bekommen Sie als Eltern wichtige Informationen, welche die Zusammenarbeit, den Terminplan und viele Dinge des täglichen Schullebens Ihres Kindes betreffen.
Die Lehrpersonen erwarten, dass sicher ein Elternteil am Elternabend der Klasse teilnimmt.
Falls Sie jedoch aus irgendeinem Grund verhindert sind, bitten wir Sie die Klassenlehrperson zu informieren.
Hausaufgabenhilfe
Die Hausaufgabenstunde findet montags, dienstags und donnerstags von 15.20 Uhr bis 16.05 Uhr und mittwochs von 11.35 Uhr bis 12.20 Uhr statt. Sie melden Ihr Kind Anfang des Semesters an. Diese Stunde findet regelmässig statt. Die Zuteilung wird Ihnen mitgeteilt.
Fahrrad mit Helm
Grundsätzlich gilt die Regelung, dass die Kinder ab der 3. Klasse mit dem Fahrrad zur Schule fahren dürfen. Das Tragen eines Helms ist Pflicht. Da laut Gesetz die Kinder bereits ab dem 7. Lebensjahr die Strasse befahren dürfen, liegt es in Ihrer Verantwortung, die Erlaubnis dazu früher zu geben. In diesem Fall erwarten wir eine schriftliche Mitteilung.
Scooter
Am Anfang der 2. Klasse findet eine Scooter-Schulung statt. Anschliessend darf Ihr Kind mit dem Scooter zur Schule kommen. Das Tragen eines Helms ist Pflicht.
Auf dem Schulareal wird der Scooter gestossen. Der Scooter wird beim Velounterstand abgestellt.
Pausenregelung
Die Pause wird grundsätzlich im Freien verbracht. Die Aufsicht wird durch Lehrpersonen gewährleistet.
Fruchtpause
In den Primarschulen wird den Kindern einmal pro Woche eine gesunde Pause zur Verfügung gestellt. Gesunde Ernährung ist uns ein wichtiges Anliegen.
Sport- und Schwimmunterricht
Beim Turnunterricht erwarten wir, dass Ihr Kind entsprechende Sportbekleidung und saubere Turnschuhe dabeihat. Duschen nach dem Sport ist grundsätzlich empfehlenswert und anzustreben. Geben Sie Ihrem Kind hierfür ein Handtuch und Duschmittel mit.
Falls Ihr Kind nicht am Turn- oder Schwimmunterricht teilnehmen kann, bitten wir Sie, dies der Lehrperson unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Das Kind besucht dann den Unterricht in einer anderen Klasse.
Versicherung
Sollte Ihr Kind während der Schulzeit oder auf dem Schulweg einen Unfall haben und deshalb den Arzt aufsuchen, bitten wir Sie, dies der Klassenlehrperson so rasch wie möglich zu melden, damit das Unfallprotokoll zu Handen der Schülerunfallversicherung ausgefüllt werden kann.
Smartphones/Smartwatches
Inzwischen sind die Smartwatches in der Primarschule allgegenwärtig. Da diese Uhren so viel können wie ein Smartphone, gelten hier dieselben Regeln. Die Geräte sind während den Schulzeiten bzw. auf dem Schulareal (auch auf dem Pausenhof) ausgeschaltet und in der Schultasche verstaut. Bei Verletzung der Regeln wird das Gerät bis zum Ende des Unterrichts eingezogen. Das Kind muss es dann selbstverantwortlich bei der jeweiligen Lehrperson abholen.
Absenz
Kann Ihr Kind aufgrund einer Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen, melden Sie dies bitte bis 7.45 Uhr jeden Tag über die Schulkommunikation „Klapp-Absenzen“. Grundsätzlich sollten Arzttermine ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Bei Abwesenheit durch Krankheit oder Unfall von vier und mehr Tagen muss ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden. Wir bitten darum, kranke Kinder nicht in die Schule zu schicken.
Dispens
Bitte füllen Sie bei vorhersehbaren, planbaren Ereignissen das Dispensgesuch-Formular aus. Das Gesuch muss 1 Woche vorher genehmigt werden. Beachten Sie dazu die Richtlinien auf der Rückseite des Formulars. Dispensgesuche bis zu einem Tag können von der Klassenlehrperson genehmigt werden, alle weiteren Tage muss das Gesuch von der Schulleitung genehmigt werden.
